Autoversicherungen
Zu dem Auto gehört auch das Thema der Versicherungen. Die Kfz Versicherung ist eine beliebtesten Versicherungen der Deutschen. Das hängt natürlich hauptsächlich damit zusammen, dass kein Auto im Verkehr benutzt werden darf, dass keine Kfz Haftpflichtversicherung besitzt. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. In dieser Versicherung gibt es keine großen Unterschiede bei den verschiedenen Autoversicherern. Abweichungen gibt kann es bei den Deckungssummen geben. Standard sollten 100 Millionen Euro für Sachschäden und 8 Millionen Euro pro Person sein. Es gibt aber auch Autoversicherungen, die nur eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro im Schadenfall bereitstellen. Auch auf die Leistung der „groben Fahrlässigkeit“ sollte genauer geachtet werden. Wer bei Rot über die Ampel fährt und einen Unfall verursacht, muss bei einer Versicherung ohne Einschluss der groben Fahrlässigkeit mit großen Abzügen bei der Leistungserstattung rechnen. Da nicht alle Autoversicherungen diesen Leistungspunkt versichern, sollte man schon verschiedene Tarife vergleichen.Weitere Fahrzeugversicherungen sind die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden, wie Glasbruch, Brand, Diebstahl oder Haarwildschäden. In der Regel schließt man die Teilkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 150 Euro – 1000 Euro ab. Die Beiträge der Teilkaskoversicherung richtet sich, wie der Kfz Haftpflichtversicherung, hauptsächlich nach der Typklasse des Autos und der Regionalklasse. Anders wie bei der Kfz Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung spielen die schadensfreien Jahre bei der Teilkaskoversicherung keine Rolle. Bei der Teilkasko ist bei manchen Versicherungsgesellschaften nur die Kollision mit Haarwild versichert. Bessere Tarife machen da keinen Unterschied und bezahlen bei jedem Zusammenprall mit einem Tier.
Bei der Vollkaskoversicherung ist nicht nur der Diebstahl, der Brand und die Kollision mit Tieren versichert, sondern auch der Schaden durch einen selbstverschuldeten Unfall. Auch Schäden, die Unbekannte durch Fahrerflucht oder Vandalismus verursachen, sind in der Vollkaskoversicherung enthalten. Anders wie bei der Teilkaskoversicherung gehen bei einem Schadensfall die schadensfreien Jahre nach unten, so dass bei einem regulierten Schaden das nächste Jahr eine Beitragserhöhung ins Haus steht. Auch die Vollkaskoversicherung wird in der Regel mit einem Selbstbehalt von 150 Euro – 1 000 Euro abgeschlossen. Bei einem neuen Auto sollte eine Vollkaskoversicherung eine Pflichtversicherung für den Autobesitzer sein, selbst wenn man ein gutes Eigenkapitalpolster in Form von Festgeld oder einer sonstigen Geldanlage besitzt.
Eine weitere Absicherung bietet die Insassenunfallversicherung. Die Insassenunfallversicherung ist gegenüber einer privaten Unfallversicherung unnötig. Das hat auch einen bestimmten Grund. Bei einer Körperverletzung durch einen Autounfall sind alle berechtigten Ansprüche der Insassen gegen den Fahrer oder Fahrzeughalter durch die Kfz Haftpflichtversicherung gedeckt. Auch der Einschluss von einer Todesfallsumme ist unnötig für Besitzer einer Risikolebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung. Und da die Insassenunfallversicherung auch nur bei Unfall mit dem Auto zahlt, sind die Leistungen bei dieser Versicherung sehr eingeschränkt. Für den Fahrer alleine würde eine Insassenunfallversicherung Sinn machen, weil er bei einem selbstverschuldeten Unfall keine Ansprüche gegen seine eigene Kfz Haftpflichtversicherung geltend machen könnte. Aber auch hier wird empfohlen, lieber eine eigenständige private Unfallversicherung abzuschließen.