Führerscheinklassen

Ohne eine Tabelle ist es nicht einfach, Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen zu behalten. Zahlreiche Bezeichnungen finden sich unter dem § 6 der Fahrererlaubnisverordnung. Es gibt unterschiedliche Führerscheinklassen für die Autofahrer und Motorradfahrer. Wichtig für die Fahrer eines Motorrades sind die Klassen A, A1 und M. Eine entsprechende Kfz Versicherung  oder Motorradversicherung ist natürlich Pflicht für das Bewegen im öffentlichen Straßenverkehr.

In der Fahrerlaubnisverordnung sind 10 Führerscheinklassen aufgeführt.

  • Klasse A : Mit diesem Führerschein können Krafträder (Zweiräder mit oder ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bewegt werden. Der Führerschein dieser Klasse kann erst ab 18 Jahren erworben werden. Mit diesem Führerschein dürfen auch die Krafträder der Klassen A1 und M gefahren werden.
  • Klasse A1 : Der Führerschein in dieser Klasse kann schon ab 16 Jahren gemacht werden. Hier dürfen Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw bewegt werden. Die Gattung dieser Fahrzeuge nennt man Leichtkrafträder.
  • Klasse B : Mit diesem Führerschein dürfen Kraftfahrzeuge, aber keine Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 ½ Tonnen und nicht mehr als 8 Sitzplätzen gefahren werden. Der Sitz des Fahrzeugführers bleibt bei dieser Anzahl außen vor.
  • Klasse C : Für die Klasse C gilt dasselbe wie bei der Klasse B mit der Ausnahme, dass hier das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg haben darf.
  • Klasse C1 : Mit diesem Führerschein dürfen Kraftfahrzeuge, aber keine Krafträder, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 Kilogramm, aber nicht mehr als 7 ½ Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Sitz des Fahrers bewegt werden.
  • Klasse D : Auch mit dieser Erlaubnis dürfen nur Kraftfahrzeuge und nicht Krafträder gefahren werden. Die Kraftfahrzeuge dienen der Personenbeförderung und haben mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.
  • Klasse D1 : Dieselben Regeln wie die Klasse, außer dass hier mehr als 8 Sitzplätze und nicht mehr als 16 Sitzplätze vorhanden sein dürfen, außer natürlich dem Sitz des Fahrers
  • Klasse M : Die Klasse M steht schon den 16jährigen offen. Diese Führerscheinklasse erlaubt das Fahren von einem Moped oder ein Leichtkraftrad. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, die nicht mehr 45 km/h fahren  und eine Antriebsmaschine von nicht mehr als 50 ccm besitzen, dürfen mit dem Führerschein dieser Klasse betrieben werden.
  • Klasse L : Mit einem Führerschein dieser Klasse dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km /h; landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h und mit Anhänger bis 25 km/h bewegt werden.
  • Klasse T : Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger, können durch Führer dieser Führerscheinklasse benutzt werden.